Schaubezirke
Die Gewässer und Anlagen des Verbandes sind jährlich an den Schwerpunkten zu schauen. Bei der
Schau ist festzustellen, ob sie ordnungsgemäß unterhalten sind und der Wasserabfluss
gewährleistet ist.
Der Verbandsausschuss kann das Verbandsgebiet in Schaubezirke einteilen und für jeden
Schaubezirk zwei Schaubeauftragte berufen. Schauführer ist der Vorsteher oder sein Stellvertreter.
Der Verband lädt die Schaubeauftragten, die Aufsichtsbehörde und sonstige Beteiligte, insbesondere
technische und landwirtschaftliche Fachbehörden mit einer Frist von 14 Tagen zur Verbandsschau ein.