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Schaubezirke 

 

 

Die Gewässer und Anlagen des Verbandes sind jährlich an den Schwerpunkten zu schauen. Bei der

Schau ist festzustellen, ob sie ordnungsgemäß unterhalten sind und der Wasserabfluss

gewährleistet  ist.

 

Der Verbandsausschuss kann das Verbandsgebiet in Schaubezirke einteilen und für jeden

Schaubezirk zwei Schaubeauftragte berufen. Schauführer ist der Vorsteher oder sein Stellvertreter.

 

Der Verband lädt die Schaubeauftragten, die Aufsichtsbehörde und sonstige Beteiligte, insbesondere

technische und landwirtschaftliche Fachbehörden mit einer Frist von 14 Tagen zur Verbandsschau ein.

Unterhaltungsverband Oker
hubertus.koehler@uhv-oker.de